Familie mit Umzugskartons
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Fragen und Antworten

Auf dieser Seite finden Sie häufige Fragen und Antworten, die an unsere Hausverwaltung gestellt werden. Von Haustieren und Schlüsselübergabe bis hin zu Fragen rund um Reparaturen und Mietkostenberechnung finden Sie so vorab viele nützliche Informationen.

Haben Sie weitere Fragen, die hier nicht behandelt wurden? Kontaktieren Sie uns gerne direkt und wir helfen Ihnen persönlich weiter.

Fragen und Antworten

Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Traumwohnung zu finden.

Damit wir die passende Wohnung für Sie finden bzw. in unserem Wohnungsbestand suchen können, benötigen wir Angaben zu Ihren Wünschen: z. B. die Wohngegend, die gewünschte Größe und natürlich auch den preislichen Rahmen. Dazu nehmen Sie entweder telefonisch, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch Kontakt mit uns auf. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular nutzen und wir melden uns bei Ihnen!

Nachdem Sie eine Vorauswahl getroffen haben, vereinbaren wir Besichtigungstermine mit Ihnen.

Sie besichtigen dann die infrage kommenden Wohnungen;  wenn die Wohnungen aktuell noch bewohnt sind, mit dem Mieter oder ansonsten mit uns.

Wenn Sie Ihre Traumwohnung bei uns gefunden haben, die Sie gerne anmieten wollen, gibt es dann vor Mietvertragsabschluss natürlich noch etwas „Papierkram“ zu erledigen.

Folgende Unterlagen benötigen wir vor Mietvertragsabschluss von Ihnen:

  • Mieterselbstauskunft
  • Vorvermieterbescheinigung
  • falls Sie berufstätig sind: Gehaltsbescheinigungen
  • falls Sie Rentner/in sind: Rentenbescheid
  • falls die Miete von dem Jobcenter/ dem Sozialamt gezahlt wird: Bestätigung über die Mietübernahme

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zum Gespräch vor Anmietung mit.

Selbstverständlich werden Ihre persönlichen Daten und Unterlagen in unserem Hause vertraulich behandelt.

Die Schlüssel zur Wohnung bzw. zum Haus erhalten Sie im Rahmen einer gemeinsamen Wohnungsübergabe. Hier wird in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll im Beisein eines Mitarbeiters der Hausverwaltung Krukenberg der Zustand der Immobilie dokumentiert. Genauso wird auch bei einem späteren Auszug verfahren.

Ein ordnungsgemäßes Wohnungsübergabeprotokoll soll verhindern, dass Sie als Mieter am Ende oder schon während des Mietverhältnisses für Schäden verantwortlich gemacht werden, die bereits bei Mietbeginn vorlagen.

Bitte rufen Sie uns während unserer Geschäftszeiten unter Telefon 02362-22210 an und melden Sie uns Reparaturen unverzüglich. Wir werden umgehend eine Fachfirma mit der Reparatur beauftragen, die dann einen Termin zur Durchführung der erforderlichen Reparaturarbeiten mit Ihnen abstimmt.

Notfallnummern, wenn Sie uns nicht erreichen sollten, finden Sie hier.

Nichts hält ewig. Das macht hin und wieder Reparaturen notwendig: Das Band der Jalousie reißt, der Türgriff ist locker oder eine Steckdose ist defekt. Allesamt Kleinigkeiten, die aber behoben werden müssen. Den Großteil der Instandsetzungen trägt ohnehin der Hauseigentümer, jedoch gibt es die sogenannten Kleinreparaturen, an deren Übernahme der Mieter durch Mietvertragsvereinbarung beteiligt ist.

Unter Kleinreparaturen sind Reparaturen an Teilen der Wohnung zu verstehen, die einem häufigen und unmittelbaren Zugriff durch den Mieter unterliegen.

Typische Beispiele für Kleinreparaturen sind z. B. die Reparaturen folgender Wohnungskomponenten:

  • Rollläden
  • Licht- und Klingelanlagen
  • Schlösser
  • Wasserhähne
  • Heizkörperventile
  • oder ähnliches

Selbstverständlich ist der Rahmen der Kostenbeteiligung durch den Mieter begrenzt – entscheidend ist der Mietvertrag, in welchem sowohl der Höchstbetrag je Reparatur sowie der Gesamthöchstbetrag pro Jahr festgelegt sind.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Steuerberater, ob Sie anteilige Kosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung verwerten können!

Bitte melden Sie uns Änderungen der Personenzahl – egal ob durch Ein- oder Auszug von Mitbewohnern oder durch andere Umstände bedingt – unverzüglich schriftlich mit folgendem Formblatt.

Wenn Sie Ihre Bank wechseln, ist es wichtig, dass Sie uns die neue Bankverbindung mitteilen, damit wir Ihnen Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen oder sonstige Guthaben korrekt anweisen können. Dies geht ganz einfach, indem Sie folgendes Formblatt ausfüllen und per E-Mail oder Post an uns senden.

In der Regel – je nach Inhalt Ihres Mietvertrages – setzt sich die von Ihnen monatlich zu zahlende Gesamtmiete zusammen aus:

  • Grundmiete
  • Nebenkostenvorauszahlung
  • Heizkostenvorauszahlung
  • Garage / Stellplatz / Carport

Bei der Grundmiete handelt es sich um das Entgelt für die Überlassung der Mietsache, d. h. um die eigentliche Miete.

Bei den Nebenkosten (Betriebskosten) handelt es sich um laufende Kosten, welche durch den Gebrauch des Gebäudes und Grundstücks entstehen, z. B.:

  • Müllabfuhr
  • Wasserversorgung und Entwässerungsgebühren
  • Gebäudeversicherungen
  • Gärtnerkosten
  • Kosten einer Aufzugsanlage
  • Allgemeinstrom
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Grundsteuer usw.

Diese Kosten werden laufend vom Vermieter bezahlt und sind gemäß der Betriebskostenverordnung und der mietvertraglichen Bestimmungen auf den Mieter umlegbar. Der Mieter zahlt monatlich zusammen mit der Miete eine Vorauszahlung für diese Kosten. In jedem Jahr wird dann über die im Vorjahr tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet, d. h. diese werden den vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen gegenübergestellt. Aus dieser Abrechnung ergibt sich für den Mieter dann ein Guthaben oder eine Nachzahlung.

Welche Kosten genau Sie zu tragen haben und nach welchem Verteilerschlüssel diese abgerechnet werden, können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen.

Ähnlich verhält es sich mit den Kosten, die für die Beheizung (und Warmwasserversorgung, falls nicht über Elektro-Durchlauferhitzer) Ihrer Wohnung entstehen. Auch hier wird vom Mieter monatlich eine Vorauszahlung geleistet und über die tatsächlichen Kosten wird jährlich abgerechnet, wobei sich für den Mieter ein Guthaben oder eine Nachzahlung ergeben kann. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung, z. B. nach dem Messergebnis der Heizkostenverteiler oder nach Wohnfläche. Maßgeblich ist die in Ihrem Mietvertrag vereinbarte Form der Abrechnung.

Befindet sich in Ihrer Wohnung eine Gasetagenheizung oder bewohnen Sie ein Einfamilienhaus, so werden diese Kosten direkt vom Mieter an das zuständige Versorgungsunternehmen gezahlt und nicht als Vorauszahlung zusammen mit der Miete an den Vermieter überwiesen. Das heißt, dass in einem solchen Fall die Heizkosten noch nicht in den in Ihrem Mietvertrag vereinbarten Kosten (Miete und Nebenkostenvorauszahlung) enthalten sind.

Maßgeblich sind immer die Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag!

Die Kosten für die Stromversorgung und den Telefonanschluss in Ihrer Wohnung sind ebenfalls grundsätzlich nicht in Ihrer Gesamtmiete enthalten – Sie müssen sich bitte selbst bei den zuständigen Versorgungsunternehmen (Stromversorger, Telekommunikationsanbieter etc.) anmelden. Wird die Wohnung über einen Elektro-Durchlauferhitzer mit Warmwasser versorgt, so sind diese Kosten in Ihren Stromkosten, die Sie selbst mit dem Stromversorger abrechnen, enthalten.

Einzelne Kleintiere wie Zierfische, Kanarienvögel, Hamster etc. können immer ohne eine gesonderte Erlaubnis des Vermieters in der Wohnung gehalten werden.

Möchten Sie sich jedoch ein anderes Tier wie einen Hund oder eine Katze anschaffen, so ist meist im Mietvertrag vermerkt, dass hierfür die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden muss. Fragen Sie also einfach bei uns nach und wir werden Ihnen dann schriftlich unsere Entscheidung mitteilen.

Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf. Wenn Sie einen Hund halten möchten, beachten Sie bitte, dass wir darauf bestehen, dass Sie uns eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung nachweisen.

Die Haltung eines Kampfhundes (gefährlicher Hund gemäß Hundegesetz NRW) ist in den Objekten der Hausverwaltung Krukenberg generell nicht erwünscht.

Auch gibt es Häuser, in denen die Haltung von Katzen oder Hunden generell durch bestimmte Umstände ausgeschlossen ist. Daher gilt: Wenn Sie eine Wohnung der Hausverwaltung Krukenberg anmieten möchten, teilen Sie uns bitte unbedingt mit, ob Sie ein Haustier haben, und wenn ja, welches, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

Wenn Sie eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (sozialer Wohnungsbau) mit besonders günstigen Mietpreiskonditionen anmieten wollen, ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins vor Abschluss des Mietvertrages nötig. Im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist die Vergabe der Wohnungen auf bestimmte Personenkreise unter Einhaltung von Einkommensgrenzen beschränkt.

Nähere Informationen zu den vorhandenen Auflagen und den Einkommensgrenzen erhalten Sie beim Amt für Wohnungswesen der Stadt Dorsten; hier wird auch der Wohnberechtigungsschein für Sie ausgestellt.

Sollten Sie sich für eine bestimmte Wohnung aus dem Immobilienangebot der Hausverwaltung Krukenberg interessieren, können Sie aus den Einträgen in der Immobiliendatenbank direkt ersehen, ob für die Anmietung dieser Wohnung ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.

Kündigen müssen Sie Ihre Wohnung grundsätzlich in schriftlicher Papierform. Eine Kündigung ist ungültig, wenn sie mündlich, per Fax, Telegramm oder E-Mail ergeht. Wichtig ist auch, dass alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter die Kündigung unterschreiben.

Einen unbefristeten Mietvertrag können Sie ohne Begründung kündigen. Die Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihrem Mietvertrag; bitte lesen Sie dort nach.

Beachten Sie bitte, dass eine Kündigung immer bis spätestens zum dritten Werktag eine Monats (Samstag zählt als Werktag!) bei der Hausverwaltung Krukenberg eingegangen sein muss, damit sie wirksam wird bzw. der angefangene Monat Bestandteil der Kündigungsfrist ist. Hier kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs des Kündigungsschreibens beim Vermieter an, nicht auf das Datum des Kündigungsschreibens oder der Abgabe bei der Post.

Beispiel:
Sie möchten Ihre Wohnung zum 30.04. eines Jahres kündigen und in Ihrem Mietvertrag ist eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart. In diesem Fall muss das Kündigungsschreiben spätestens am 03.02. eines Jahres bei Ihrem Vermieter eingegangen sein, damit der Kündigungstermin Ihren Wünschen entsprechend eingehalten werden kann. Geht die Kündigung erst am 04.02. eines Jahres ein, verlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat, d. h. das Mietverhältnis ist erst zum 31.05. des entsprechenden Jahres beendet.

Im Zweifel können Sie sich selbstverständlich vor Einreichung der Kündigung bei der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in nach den Fristen erkundigen. Am besten kündigen Sie so früh wie möglich, denn Sie können nicht zu früh kündigen, wohl aber zu spät (und müssen dann vielleicht für zwei Wohnungen Miete zahlen).

Wenn Sie an einer vorzeitigen Neuvermietung interessiert sind, geben Sie dies bitte im Kündigungsschreiben schon an. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Sie uns einen Nachmieter vorschlagen. Sie müssen jedoch beachten, dass der Vermieter einen von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter durchaus ablehnen kann. Auch die weit verbreitete Meinung, um eine Wohnung aufgeben zu können, genüge es, drei mögliche Nachmieter zu benennen, ist leider falsch.

Wir senden Ihnen selbstverständlich eine schriftliche Bestätigung der Kündigung für Ihre Unterlagen zu. Sie erhalten zudem eine Checkliste mit den Punkten, die hinsichtlich der Wohnungsabnahme zu beachten sind. Denken Sie daran: Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Wohnungsabnahmetermin mit uns!

Diese Checkliste können Sie hier auch herunterladen: Checkliste Wohnungsabnahme (.pdf).

Apropos Gartenpflege: Als Mieter einer Erdgeschosswohnung mit Garten oder eines Einfamilienhauses mit Garten sind Sie bis zum Mietende für die Gartenpflege zuständig – auch wenn Sie eher ausziehen.

Natürlich beraten wir Sie gerne im Vorfeld Ihrer Kündigung, wenn Sie sich verändern wollen: Vielleicht haben Sie Familienzuwachs bekommen und Ihre Wohnung wird zu klein? Oder aber die Kinder sind aus dem Haus und Sie suchen eine seniorengerechte Wohnung mit Aufzug, in der Sie alt werden können?

Bedingt durch unser umfassendes Angebot können wir Ihnen sicherlich bei einem Wechsel der Wohnung weiterhelfen!

Zur Vertragssicherheit wird vor Abschluss eines Mietvertrages eine Bonitätsprüfung von Wirtschaftsauskunfteien wie der Creditreform bzw. der SCHUFA über den Interessenten von der Hausverwaltung Krukenberg eingeholt. Dies geschieht selbstverständlich nur dann, wenn Sie uns als Interessent vorher Ihr schriftliches Einverständnis hierfür gegeben haben.

Aus dieser Auskunft ist z. B. zu ersehen, ob eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, Haftanordnungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen vorliegen, evtl. nicht vertragsgemäße Abwicklungen von Krediten oder anderweitigen Verpflichtungen. Persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in diesen Auskünften nicht enthalten. Diese Daten werden von der Hausverwaltung Krukenberg selbstverständlich vertraulich gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung behandelt.

Haben Sie weitere Fragen an das Team unserer Immobilienverwaltung? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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